Hausordnung
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
wir begrüßen Sie sehr herzlich im Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuchs möchten wir Sie gerne mit der Hausordnung vertraut machen.
Präambel
Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Metallhandwerksmuseums so angenehm wie möglich zu machen. Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Allgemeine Hinweise
Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des Museums untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Museumspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen.
Das Übernachten auf dem Gelände des Museums ist untersagt.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen.
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Museumspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers bzw. der Verursacherin aufzunehmen.
Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten.
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich.
In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt.
Auf dem Museumsgelände gilt ein generelles Rauchverbot.
Die bereitgestellten Sitzgelegenheiten sollen nicht von ihren festgelegten Standorten entfernt werden.
Film- und Fotoaufnahmen
Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsleitung.
Tiere
Das Mitführen von Tieren ist in den Ausstellungsräumen des Museums untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde. Die Halter:innen haften für ihre Tiere.